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12.09.1998

Arbeitsplätze für Behinderte

Neuer Anlauf

Die Integration Behinderter in die Arbeitswelt funktioniert trotz Quotenvorgabe nur in Maßen. Der Staat will jetzt mit gutem Beispiel vorangehen. 50 Stellen speziell für Behinderte sollen im Rahmen des nationalen Aktionsplans für Beschäftigung bei den Verwaltungen entstehen.

EIN BERICHT VON ULI BOTZLER MIT FOTOS VON TOM WAGNER

Bild von Händen auf PC-Tastatur und KTS Braillezeile

John Kreins zog sich bei einem Autounfall so schwere Verletzungen am Knie zu, daß er seinen gelernten Beruf als Schlosser nicht länger ausüben konnte. Er fand eine neue Stelle beim Staat. Als Amtsdiener (huissier) im Bautenministerium empfängt er heute Besucher, verteilt die Post und kümmert sich um die Sitzungssäle.

Die Bemühungen des Staates, Menschen die Erwerbstätigkeit zu erleichtern, die infolge von Unfällen oder Krankheit in ihrer Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz eingeschränkt sind, reichen Jahrzehnte zurück. Kriegsinvalide und Opfer von Arbeitsunfällen waren 1945 die ersten, die per großherzoglichem Erlaß Anrecht auf besondere Stellen hatten. 1959 entstand das "Office de placement et de réeducation professionnelle des travailleurs handicapés", das für alle Personen mit Körperbehinderungen zuständig wurde. Als der Gesetzgeber 1991 eine Reform durchführte, gliederte er diese Einrichtung als eigenständige Abteilung ins Arbeitsamt ein. Sie soll als zentrale Anlaufstelle arbeitslosen Behinderten bei der Jobsuche unterstützen, aber auch Menschen helfen, im Arbeitsleben zu bleiben, die sich infolge von Krankheit oder Unfall Behinderungen zugezogen haben. Leiter dieser Abteilung mit neun Mitarbeitern und Außenstellen in Diekirch, Hamm, Esch/Alzette und Wiltz ist Carlo Mreches.

Bei Mreches und seinen Kollegen laufen jetzt auch die Fäden zusammen, wenn der Staat einen neuen Anlauf unternimmt und durch Parlamentsbeschluß 50 spezielle Arbeitsplätze schaffen will. Trotz gesetzlicher Bestimmungen, wie viele Stellen Betriebe für behinderte Arbeitnehmer zur Verfügung stellen müssen, hatte sich die Lage bislang nicht wesentlich verbessert. Die Auflagen wurden nicht eingehalten ­ auch nicht beim öffentlichen Dienst.

Weder Staat noch Gemeinden erfüllen Quoten

Die Kommunen schneiden in der Quotenberechnung sogar noch besser ab als der Staat. Sie beschäftigen laut Statistik zwar nur drei Prozent der 1 621 Arbeitnehmer, deren Behindertenstatus offiziell seit November 1991 anerkannt wurde, der Staat immerhin sieben Prozent (Stand: 31. Dezember 1997). Umgerechnet auf die Gesamtzahl der kommunalen Mitarbeiter entspricht dies jedoch einem Anteil von 1,46 Prozent, während es bei den Staatsbeamten nur 0,51 Prozent sind. Von der gesetzlich vorgeschriebenen Fünf-Prozent-Klausel sind aber beide Sektoren weit entfernt.

Da fällt auch die Tatsache kaum ins Gewicht, daß es langjährige Mitarbeiter beim Staat oder bei den Gemeinden gibt, die der gesetzlichen Definition nach als Behinderte einzustufen wären, jedoch nicht als solche erfaßt sind, da sie nie einen entsprechenden Antrag gestellt haben oder intern einfach versetzt wurden, als Probleme auftraten. Ein Beispiel: Bei der Gemeinde Luxemburg sind nur rund 30 Behinderte beschäftigt, jedoch etwa 150 Personen, die ihre Arbeitsaufgaben wegen schicksalsbedingten Beeinträchtigungen nicht mehr vollständig erfüllen können.

Die Mehrheit der offiziell anerkannten Behinderten, 54 Prozent, hat einen Arbeitsplatz im Privatsektor gefunden. Diese Zahl sollte keinen täuschen, denn dazu zählen auch die Stellen in den Werkstätten, Büros und Betrieben, die gemeinnützige Vereine betreiben ­ und sie stellen die Mehrzahl der Jobs. Die Akzeptanz Behinderter in der freien Wirtschaft ist ein schwieriges Kapitel. "Die besten Erfahrungen machen wir eigentlich mit Inhabern kleiner Betriebe", erklärt Mreches.

Vermittlung über Arbeitsamt

Rein rechnerisch wäre das Problem bald schnell gelöst. Ende 1997 hatten sich 6 598 Arbeitslose beim Arbeitsamt gemeldet. Davon entfielen 73 Personen auf die Kategorie gesetzlich anerkannter behinderter Arbeitnehmer. 50 neue Stellen sollen für diese spezielle Gruppe noch 1998 beim Staat geschaffen werden. Das weckt die Hoffnung, daß sich auf einen Schlag die Arbeitslosigkeit bei Behinderten drastisch verringern ließe ­ doch die Rechnung funktioniert nur auf dem Papier so tadellos. Im richtigen Arbeitsleben bleibt zu prüfen, welche zusätzlichen Posten bei den Staatsverwaltungen geschaffen werden und welche Berufsprofile die Bewerber mitbringen ­ laut Mreches haben zwei Drittel der beim Arbeitsamt eingeschriebenen Behinderten eher niedrige Schul- und Berufsqualifikationen vorzuweisen.

An Interessenten mangelt es jedenfalls nicht. Kaum wurden die Pläne der Regierung publik, zusätzliche Stellen für Behinderte beim Staat zu schaffen, meldeten sich die ersten Kandidaten bereits. Sie müssen in der Regel kein Auswahlverfahren bestehen, um zum Staatsdienst zugelassen zu werden. Diese Ausnahmeregelung wurde 1991 im Gesetz über behinderte Arbeitnehmer festgehalten.

Die zuständige Ministerin Marie-Josée Jacobs gibt sich nicht der Illusion hin, daß diese Vermittlungsarbeit einfach sein wird. Sie rechnet sogar mit einer gewissen Skepsis bei manchen Behörden, denen es an Erfahrungswerten mangelt. Mittelfristig erwartet sie aber eine spürbare Verbesserung bei der Integration Behinderter in die Arbeitswelt. Wert legt die Ministerin darauf, daß die Beschäftigungssuchenden möglichst eine ihren Kenntnissen und Neigungen entsprechende Tätigkeit finden. Die Vermittlung Behinderter sollte sich beim Staat nicht nur auf die klassischen Tätigkeitsfelder Telefonzentrale und Empfangsschalter beschränken.

Die zuständige Abteilung im Arbeitsamt schickt beispielsweise Behinderte zu mehrwöchigen Erprobungen in grenznahe Berufszentren, um ihre Fähigkeiten zu testen, und finanziert Umschulungskurse. Geplant ist eine enge Zusammenarbeit mit dem neuen Europäischen Berufsförderungszentrums in Bitburg, das auch Behinderten offen stehen wird. Bis zu drei Jahre lang können Arbeitgeber Zuschüsse erhalten, um einen Arbeitsplatz behindertengerecht zu gestalten. 1997 bezahlte das Arbeitsamt außerdem in 222 Fällen einen Teil des Gehalts. Im Haushaltsentwurf 1999 sind für all diese Fördermaßnahmen Mittel in Höhe von 281 Millionen Franken vorgesehen..

Gesetzliche Mängel beheben

Mit seinem Einstellungsprojekt kommt Luxemburg nicht nur der eigenen gesetzlichen Verpflichtung ein Stückchen näher, sondern erfüllt auch zwingende Vorgaben des Europäischen Beschäftigungsprogramms. Das Kapitel Behinderte im nationalen Aktionsplan für Beschäftigung sieht auch für den Privatsektor eine wesentliche Änderung vor. Künftig muß jeder Arbeitgeber, der dem Arbeitsamt eine freie Stelle meldet, automatisch mitteilen, ob diese sich für einen behinderten Arbeitnehmer eignet.

Im Zuge der Gesetzgebung werden außerdem Mängel behoben, die bislang in der Praxis in Einzelfällen Probleme für Behinderte aufwerfen. Beispielsweise kann die zuständige Kommission einen Schweizer Bankangestellten mit Nierenproblemen nicht als behinderten Arbeitnehmer einstufen, obwohl er es aus medizinischer Sicht durchaus ist. Denn laut Gesetz von 1991 spielt die Nationalität eine Rolle. Der entsprechende Abschnitt soll jetzt geändert werden, künftig werden "alle legal Beschäftigten in Luxemburg" antragsberechtigt sein. Die Definition der Behinderung wird außerdem erweitert, psychisch-soziale Störungen kommen hinzu.


Texte zu drei Behindertenportraits

Arbeitsplatzfoto: Josiane Rommes am PC und Blindenführhund unterm Tisch

Josiane Rommes arbeitet seit vier Jahren bei der Gendarmerie. Sie ist die Sekretärin des Personalchefs. Die junge Angestellte hat vor sechs Jahren die beim Staat ihre erste Anstellung gefunden. An und für sich keine ungewöhnliche Berufskarriere. Doch die junge Frau ist blind. Ihre Arbeit bewältigt sie mit Hilfe moderner, auf ihre Bedürfnisse angepaßter Computertechnik. Auch in ihrer Freizeit beschäftigt sie sich gerne mit Informatik. Sie hat eine eigene Seite im Internet: www.message.lu/rommes


Anmerkung:
Die hier angegebene URL hat sich geändert. Meine Homepage finden Sie jetzt unter: http://www.rommes.org/

John Kreins zog sich bei einem Autounfall so schwere Verletzungen am Knie zu, daß er seinen gelernten Beruf als Schlosser nicht länger ausüben konnte. Er fand eine neue Stelle beim Staat. Als Amtsdiener (huissier) im Bautenministerium empfängt er Besucher, verteilt die Post und kümmert sich um die Sitzungssäle.

Marc May war Student, als er mit dem Auto so schwer verunglückte, daß er seither auf den Rollstuhl angewiesen ist. Nach einem längeren Aufenthalt in Reha-Kliniken wollte er einen Beruf ergreifen. Zwei Jahre verbrachte er zu Schulungszwecken in Mulhouse. Im März 1989 kehrte er nach Luxemburg zurück und fand durch private Kontakte rasch eine Stelle bei der St. Paulus-Druckerei in den Archiven. Dort kümmert er sich um die Fotoabteilung und die Archivierung der Texte aus dem "Luxemburger Wort".