Unter Blindheit versteht man den Verlust oder die starke Verminderung der
Sehfähigkeit. Jedes Land definiert den Begriff anders.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) unterteilt die Sehschädigung
folgendermaßen:
Anmerkung: Der Wert 1/20 bedeutet dass ein Sehbehinderter aus 1 m Entfernung ungefähr das erkennen kann, was ein Sehender aus 20 m Entfernung sieht.
Diese Einteilung bezieht sich nur auf die Messung der Fernsehschärfe. Eine Sehschädigung liegt jedoch auch vor, wenn Personen z. B. unter einer enormen Einschränkung des Gesichtsfeldes, unter einer außergewöhnlichen Blendungsempfindlichkeit oder unter einer ernsthaften Störung beim Sehen im Nachbereich leiden.
In Luxemburg haben sehgeschädigte Personen (totale Blindheit oder mit einem Sehvermögen von weniger als 1/20 auf dem besten Auge, trotz ständigem Tragen einer Brille, oder mit einem auf 10 ° verminderten Sichtfeld) Anspruch auf die Leistungen der Pflegeversicherung, d. h. Anrecht auf eine Pauschalgeldleistung und auf finanzielle Unterstützung bei der Anschaffung von Hilfsmitteln im privaten Gebrauch.