Lëtzebuerger Land
31.12.1993

Die Tür weit geöffnet

Eine großzügige Regelung des 1991 reformierten Gesetzes über behinderte Arbeitnehmer ließ eine Flut von Anträgen auf Anerkennung von Berufsunfähigkeit bzw. Behinderungen über das Arbeitsamt hereinbrechen.

Josiane Rommes hat das Abitur gemacht, die Einstellungsprüfung für den Dienst beim Staat bestanden und arbeitet heute bei der Gendarmerie. Diese berufliche Laufbahn der jungen Frau erscheint an sich nicht ungewöhnlich, ist es aber doch. Josiane Rommes ist blind. An ihrem Arbeitsplatz steht ein Computer mit Sprachausgabe, später sollen ein Scanner, eine Brailletastatur und ein Modem hinzukommen. Dann könnte die Beamtin noch selbständiger arbeiten. Die Schulung mit einem entsprechend ausgestatteten Computer absolviert sie einmal pro Woche am Institut pour déficients visuels. Ihre Intelligenz schließt eine weitere Karriere nicht aus. Hemmnisse sind eher die Kosten, die mit der Anschaffung der neuen Technik verbunden sind.

Josiane Rommes am PC
Josiane Rommes ist Beamtin bei der Gendarmerie. Dank moderner Computertechnik kann die junge blinde Frau ihre Arbeit selbständig erledigen

Josiane Rommes gehört als Blinde zu der klassischen Gruppe, die einem spontan einfällt, wenn von behinderten Arbeitnehmern die Rede geht. Seit der Gesetzesreform von 1991 stellen Fälle wie dieser aber die Minderheit dar. Ihre Integration ins Berufsleben bereite in der Regel auch weniger Probleme als die Wiedereingliederung von Menschen, die plötzlich erkranken oder verunfallen, meint Dr. Gérard Grenot, Arzt an der Reha-Klinik in Hamm. Das Ende 1991 reformierte Gesetz über "travailleurs handicapés" stellt diese zwei Gruppen, zwar zusammen mit einer dritten, den Kriegsinvaliden, rechtlich auf eine Stufe. In der Praxis unterscheiden sich die Einzelschicksale aber deutlich. Während von Geburt an Behinderte bereits als Kinder und Jugendliche auf die spätere Lebenssituation vorbereitet werden, spezialisierte Schulen besuchen oder mit Hilfestellungen den normalen Unterricht absolvieren, dadurch auch psychisch belastbarer werden, reagieren Menschen, die aus heiterem Himmel mit der Berufsunfähigkeit konfrontiert sind, erst einmal hilflos.

Finanzielle Versuchung

Ihre Betreuung kommt seit 1992 dem neugeschaffenen Service des travailleurs handicapés beim Arbeitsamt zu; viel Zeit können sich die Beamten dort aber nicht nehmen. Diese Abteilung mit sieben Mitarbeitern ist angesichts einer ungeahnten Flut von Anträgen chronisch überlastet. Über 800 Dossiers wurden bisher schon bearbeitet, weitere 1 400 stehen noch an. In 214 Fällen (Stand: November 1993) wurde eine Umschulung eingeleitet, 394 mal entschied das Arbeitsamt, auf eine der im Gesetz vorgesehenen finanziellen Fördermaßnahmen zurückzugreifen. In 145 Fällen hieß dies, daß der Arbeitgeber vom Staat finanziell entschädigt wurde, weil er einen als "travailleur handicapé" anerkannten Mitarbeiter weiter beschäftigte. Das mindert die Lohn und Sozialkosten für ihn erheblich - und dies verlockt denn auch zum regen Inanspruchnehmen.

Dr. Grenot, der Mitglied in der Commission d'orientation et de reclassement professionel ist, die über die Anerkennung des Statuts zu befinden hat, hegt denn auch nach dem ersten Jahr Praxis Bedenken, ob das durchaus wichtige Gesetz nicht zu großzügig in der Begriffsfassung ausgefallen sei. Damit sei eventuell eine Tür zu weit aufgemacht worden, was viele nur allzu gern nutzten. Der Arzt spielt damit auf die rechtlich vorgesehene Klausel an, daß man zu mehr als 30 Prozent arbeitsunfähig sein muß, um in den Genuß der Vergünstigungen zu kommen. Die unverhältnismäßig hohe Zahl von Antragstellern, die aufgrund der Klausel - rund 400 waren es im ersten Jahr - plötzlich das Statut zugesprochen bekamen, verwundert ihn ; hatte es doch vor der Reform nur rund 106 als behindert einzustufende Arbeitnehmer in Luxemburg gegeben.

30 Prozent-Klausel

Die 30 Prozent-Klausel sei, so der Arzt, eine international genormte, administrative Krücke, um einen Anhaltspunkt zu haben. Eine automatische Anerkennung sollte mit diesem Grenzwert aber besser nicht verbunden sein. Denn der Grad der tatsächlichen Behinderung, sprich die Beeinträchtigung des Leistungsvermögens, hänge sehr davon ab, wie der Betroffene mit seinem Handikap umgehe, wie er es verkrafte. Manchmal gebe es auch keinen direkten Zusammenhang zwischen der Behinderung und der konkreten Arbeit; trotzdem könne die Kommission keinem Antragsteller die Anerkennung verweigern, wenn der Grad der Behinderung laut Tabelle über 30 Prozent einzustufen sei.

Einen Wandel stellt der Mediziner auch beim Erfolgsgrad fest. Seit 20 Jahren arbeite er in der Rehabilitation. Während früher drei Viertel der Patienten wieder voll in den Beruf einsteigen konnten, ein Achtel eine Umschulung mitmachte und nur ein Achtel berufsunfähig blieb, sei derzeit nur mehr die Hälfte aller Leute wieder einzugliedern. Daran sei mit Sicherheit die angespannte Lage auf dem Arbeitsmarkt, aber auch der generelle Wandel bei den Berufsbildern verantwortlich. Je jünger und je höher qualifiziert, desto besser seien die Chancen. Ein Wirtschaftsprüfer, der nach einem Unfall im Rollstuhl sitzt, werde mit Sicherheit nicht zum Sozialfall.

Als Hauptproblemgruppe bezeichnet Marc Bodé, Chef de service des travailleurs handicapés beim Arbeitsamt, ausländische Arbeiter mit niedrigem Schulabschluß und mangelnden Fremdsprachenkenntnissen. Wenn so jemand, der z.B. als Steinmetz, aufgrund eines ausgeprägten Rückenleidens diesen Beruf nicht mehr ausüben könne, gebe es kaum eine Alternative, da nur Hilfsarbeiterjobs in Frage kämen, die aber fast alle voraussetzten, daß einer fest anpacken könne. Diese Fälle passen auch nicht in das bestehende Weiterbildungs-Weltbild des Erziehungsministeriums. So etwas wie ein Berufsreha-Zentrum fehlt in Luxemburg.

Hemmende Prozeduren

Als Manko empfindet der Spezialist Dr. Grenot auch die bislang vorgeschriebene Prozedur. Erst wenn die medizinische Behandlung abgeschlossen sei, könne die Umschulung beginnen. "Damit verliert man nur unnötig viel Zeit. Das müßte besser ineinander greifen." Während ein Gastarbeiter in der Reha-Klinik behandelt werde, könnte er doch z. B. gleichzeitig einen Sprachkurs absolvieren, oder Training im Lesen und Schreiben erhalten, nennt der Arzt ein in seinen Augen sinnvolles Beispiel. Während dies im Ausland auch so gehandhabt werde, scheitere man mit dieser Idee in Luxemburg allein schon am Kompetenzgerangel von Ministerien. "Je länger jemand aus dem Arbeitsprozeß und damit dem Alltagsrhythmus herausgerissen wird, desto schwieriger gestaltet sich auch die Reintegration", erklärt Dr. Grenot. Vorteilhaft, aufgrund der aktuellen Gesetze aber nicht erlaubt, sei z. B. ein integriertes Behandlungsmodell: halbtags arbeiten, halbtags Therapie, begleitet eventuell von Weiterbildungsmaßnahmen. Ziel sei, die Eingliederung in den alten oder einen neuen Beruf so zu erreichen, daß die Behinderung dabei keine Rolle mehr spielt, d.h. der Betroffene zu 100 Prozent einsatzfähig ist.

Nicht immer ist dieses Ziel erreichbar. Schwierig wird es, wenn die physischen Probleme psychische nach sich ziehen, oder ein äußerer Anlaß wie z. B. ein Unfall bereits latent vorhandene private Probleme hochbringt. In Einzelfällen kann sogar das gute Sozialnetz in Luxemburg schuld daran sein, daß jemand es vorzieht, die ihm automatisch nach einem Jahr der totalen Arbeitsunfähigkeit zuerkannte provisorische Pension zu beziehen, statt wieder als unqualifizierte Arbeitskraft einer neuen Beschäftigung nachzugehen. Teilweise fällt die Pension nämlich höher aus als das künftige Gehaltsniveau.

Die Gesetzesreform 1991 mag in manchen Punkten über das Ziel hinausgeschossen haben. Eines ihrer Hauptanliegen scheint aber (noch) nicht erreicht worden zu sein: der leichtere Zugang zu Arbeitsplätzen für Behinderte durch die Quotenregelung: Eine Statistik liegt nicht vor, die Vermutung aber nahe, daß nur die wenigsten Betriebe dieser Pflicht nachgekommen sind. Positive Beispiele sind Arbed, Goodyear, Dupont de Nemours, die CFL und die Stadt Luxemburg. Der Druck auf die Arbeitgeber ist auch nicht allzu stark, mangelt es doch an Sanktionsmöglichkeiten. Dies scheint Marc Bodé durchaus sinnvoll. Luxemburg sei nicht mit dem Ausland vergleichbar. Wer hier dauernd in engem Kontakt miteinander sei, verzichte besser auf drastische Maßnahmen. Die von oben herab verordnete Integration helfe dem einzelnen auch wenig, wenn er an seinem Arbeitsplatz nicht akzeptiert werde.

ULI BOTZLER